Altertumsverein Riedlingen 1851 e.V.

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Adresse

Wochenmarkt 3/1, 88499 Riedlingen

Verein für Altertumskunde und Heimatpflege 1851 e.V. Museumsbüro Wochenmarkt 3/1 88499 Riedlingen

Beitrittserklärung:
Ich erkläre meinen Beitritt als Mitglied des Vereins für  Altertumskunde und Heimatpflege e.V. Riedlingen (Altertumsverein).

Name(n)
Vorname(n)
Straße
PLZ-Wohnort
Tel.:
E-Mail
Geburtsdat.:
Beitragshöhe in €

Unterschrift

Einzelmitglied 13 €, Familien 21 €, Schüler, Studenten, Auszubildende 5 €, juristische Personen 55 €
SEPA Lastschriftenmandat
Gläubiger-Identifikationsnummer: DEO4ZZZ00000393426  Mandatsreferenznummer: (wird Ihnen gesondert mitgeteilt)__________________
*Ich/Wir ermächtige/n den Altertumsverein Riedlingen e.V. Zahlungen von meinem/unserem Konto gezogenen Lastschriften einzuziehen.
*Zugleich weise/en ich mein/unser Kreditinstitut an, die vom Altertumsverein Riedlingen e.V. auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
*Hinweis: Ich/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

IBAN: DE                                                                                  BIC:

Kreditinstitut:

Datenschutzerklärung zur Beitrittserklärung für neue Mitglieder
§ 1
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein Name, Vorname, Geburtsdatum, Telefonnummer, Beruf, Handynummer, E-Mail-Adresse, Wohnadresse und Bankverbindung des Beitretenden auf. Diese Informationen werden in den EDV-Systemen des Vereins gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht. Dennoch kann bei  einer Veröffentlichung im Internet ein umfassender Datenschutz nicht garantiert werden. Daher nimmt das Vereinsmitglied die Risiken für eine eventuelle Persönlichkeitsverletzung zur Kenntnis und ist sich bewusst dass: die personenbezogenen Daten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Bundesrepublik Deutschland vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen. Das Vereinsmitglied trifft die Entscheidung zur Veröffentlichung seiner Daten im Internet freiwillig und kann seine Einwilligung gegenüber dem Vorstand jederzeit widerrufen.
Die Vertraulichkeit, die Authentizität und die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten nicht garantiert ist

§ 2
Der Vorstand macht besondere Ereignisse im Verein, insbesondere Veranstaltungen, Vernissagen u. ä. in der Presse oder auf den vereinseigenen Internetseiten  und in Vereinszeitschriften o.ä. bekannt. Dabei können auch personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand gegen die Veröffentlichung widersprechen. In diesem Fall unterbleibt in Bezug auf dieses Mitglied eine weitere Veröffentlichung. 

§ 3
Nur die Vorstandmitglieder und sonstige Mitglieder, im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis von bestimmten Mitgliederdaten erfordert, haben Einsicht in den benötigten Mitgliederdaten. 

§ 4
Bei Austritt aus dem Verein werden die unter § 1 genannten Daten des Mitglieds aus dem EDV System des Vereins gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds die die Kassenverwaltung betreffen werden gemäß den Steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt.

Ort / Datum                                                                   Unterschrift:

 

 

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