Weiß, Wolfgang
Stadtbaumeister
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Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Weilerstraße-Zentrum/Mühlvorstadt" wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 22.07.2019 beschlossen.
Zuwendungsvoraussetzung ist die Lage im Sanierungsgebiet (siehe Plan (PDF)) und die Notwendigkeit der Sanierungsmaßnahme.
Gefördert werden Gebäude mit gewerblicher Nutzung sowie Gebäude mit Wohnnutzung.
Den Förderungen liegt jeweils ein Einzelfallbeschluss des Gemeinderates zugrunde.
Entschädigungen für Abbruchkosten werden nach Einzelfallberechnung gefördert.
Fördergrundsätze private Maßnahmen (PDF)
Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Weilerstraße-Zentrum/Mühlvorstadt" wurde am 22.07.2019 beschlossen:
Sanierungsgebietssatzung Weilerstraße - Zentrum-Mühlvorstadt (PDF)
Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Weilerstraße-Zentrum/Mühlvorstadt“ Die Stadt Riedlingen stellte einen Aufstockungsantrag für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Weilerstraße-Zentrum/Mühlvorstadt“ im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms 2023. Mit Schreiben vom 18.04.2023 wurde der Stadt Riedlingen mitgeteilt, dass die Finanzhilfen um 400.000 Euro aufgestockt wurden. Das Programm läuft bis 30.04.2027.
„Die Städte und Dörfer in unserer Region zukunftsfähig weiterzuentwickeln, ist eine beständige Aufgabe für die Kommunen. Daher freue ich mich, dass die Stadt Riedlingen für das Erneuerungsgebiet Weilerstraße-Zentrum/Mühlvorstadt eine kräftige Förderung aus dem Programm der städtebaulichen Erneuerung erhält. Das Ziel, Riedlingen noch attraktiver und lebendiger zu gestalten, kann mit dieser Finanzspritze weiter vorangetrieben werden. Gerne unterstütze ich weiterhin Ihre Kommune bei anstehenden Entwicklungsvorhaben“, sagt Landtagsabgeordneter Thomas Dörflinger.
Bekanntmachung Beschluss Vorbereitende Untersuchung (PDF)
Weitere Informationen
erhalten Sie auch beim
Planungsbüro Künster
Bismarckstraße 25
72764 Reutlingen
Telefon (07121) 94 99 50
e-mail: mail@kuenster.de
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