Förderprogramme

ELR bedeutet "Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum".
Ziel und Zweck ist es, die Lebens- und Arbeitsbedingungen in Gemeinde durch strukturverbessernde Maßnahmen zu erhalten und fortzuentwickeln, der Abwanderung entgegenzuwirken sowie die Dorfentwicklung zu fördern.
Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen, die die Innenentwicklung vorantreiben, die Umnutzung bestehender Gebäude, die Schließung von Baulücken und die Entflechtung unverträglicher Gemengenlagen.
Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses oder eines zinsverbilligten Darlehens der L-Bank mit gleichem Subventionswert.

Ausschreibung Jahresprogramm 2025

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2025 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 31. Mai 2024 im Staatsanzeiger ausgeschrieben.

Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte.
Das MLR entscheidet im Frühjahr 2025 über die Aufnahme in das ELR.

Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten vollständig bis spätestens 09.09.2024 bei der Gemeinde vorliegen.

Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an Frau Breimayer, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.

Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung im Jahr 2025 nicht begonnen sind und im Jahr der Förderentscheidung begonnen werden.

Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/

Fördersätze ELR (PDF)

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Jahresprogramm 2025 (PDF)

Anlage zur ELR-Ausschreibung des Jahresprogramms 2025 (PDF)

Leitfaden zur Antragstellung (PDF)

Die Initiative der LEADER Aktionsgruppe unterstützt Gemeinden, um die Entwicklungspotentiale und Entwicklungsmöglichkeiten ihres Gebiets zu nutzen. Ziel ist es, planerisch und gestalterisch aufzuzeigen, welche Möglichkeiten sich bei der Weiterentwicklung der Dörfer für die nahe bis mittlere Zukunft ergeben.
Mittelfristig sollen Gebäudeleerstände im Ortskern vermieden werden. Die Abwanderung der jungen Bevölkerungsschicht soll dadurch verhindert werden, dass die Attraktivität des Dorfes erhalten bleibt und verbessert wird. So z.B. sollen bestehende Gebäude, auch landwirtschaftliche Anwesen oder Brachen, mit neuen Nutzungskonzepten versehen werden, Baulücken geschlossen werden und freie Grundstücke im Ortskern einer adäquaten Neubebauung zugeführt werden. Diese Maßnahmen führen in ihrer Gesamtheit zu einer Aufwertung der Ortsmitte und verhindern die Ausweitung von Neubaugebieten in schützenswerte Landschaftsbereiche.

Abschlussberichte des ILAG-Flächenmanagements

LEADER ist ein Förderprogramm der Europäischen Union und des Landes Baden-Württemberg für den Ländlichen Raum. LEADER steht für “Liaison Entre Actions de Développement de L`Économie Rurale” = Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft.

Fördermöglichkeiten


Für eine Förderung in LEADER gelten im wesentlichen folgende Voraussetzungen:

Das Projekt

•    entspricht den Leitzielen der Aktionsgruppe
•    liegt innerhalb des LEADER-Gebietes
•    ist innovativ/modellhaft für die Region und hat eine nachhaltige strukturelle Wirkung für Projektträger, Gemeinde und Region
•    die Förderung muss den Landes- und EU-Richtlinien entsprechen

Die Mitglieder des Auswahlausschusses (siehe Satzung) der LEADER-Aktionsgruppe entscheiden über die Projekte, die initiiert oder finanziell unterstützt werden (siehe Geschäftsordnung Stand 11. Oktober 2023 des Auswahlausschusses).

Nähere Informationen sowie die Antragsunterlagen erhalten Sie unter: Fördermöglichkeiten