Gaststättengewerbe – Gestattung bis zu vier Tagen beantragen

Auf dieser Seite finden Sie nährere Informationen, wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung in Riedlingen und den Teilorten planen. 

Sie haben Fragen?
Stellen Sie gerne eine Anfrage per E-Mail an veranstaltungen@riedlingen.de - So erreichen Sie alle Sachbearbeiter im Rathaus auf einmal. 

Wann benötigen Sie eine Gestattung (Gaststättenrechtliche Erlaubnis): 

Eine Gestattung ist grundsätzlich immer dann erforderlich, wenn aus besonderem Anlass

  • eine Abgabe von alkoholischen Getränken
  • zum Verzehr an Ort und Stelle
  • mit Gewinnerzielungsabsicht
  • außerhalb einer bestehenden, genehmigten Gaststätte erfolgt.

Eine Gestattung wird in der Regel für die Dauer von maximal 4 Tagen bewilligt.

Keine Gestattung wird hingegen benötigt, wenn lediglich

  • alkoholfreie Getränke
  • unentgeltliche Kostproben
  • zubereitete Speisen oder 
  • in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht werden. 

Baurechtliche Beurteilung von Veranstaltungen:

Eine baurechtliche Beurteilung der Veranstaltung findet grundsätzlich immer statt.
Ab einer möglichen Personenzahl von 200 gilt die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) und stellt Anforderungen an den Veranstaltungsort. 

Findet eine Veranstaltung in einer baulichen Anlage (Gebäude oder umzäunter Bereich) statt, die nicht als Versammlungsstätte genehmigt ist (z. B. landwirtschaftliche / gewerbliche Lagerhalle; Platz der mit Bauzäunen eingezäunt ist) so ist ggf. die Beurteilung im Rahmen einer baurechtlichen Duldung notwendig. 


Vorab informieren: Zu den Informationen für "Gaststättengewerbe – Gestattung bis zu vier Tagen beantragen"

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken


Eine Gestattung ist grundsätzlich immer dann erforderlich, wenn aus besonderem Anlass eine Abgabe von alkoholischen Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle mit Gewinnerzielungsabsicht außerhalb einer bestehenden, genehmigten Gaststätte erfolgt. Eine Gestattung (kleine Gaststättenerlaubnis) wird in der Regel für die Dauer von maximal 4 Tagen bewilligt.

Besondere Ereignisse können beispielsweise sein:

  • Straßenfeste
  • Schulfeste
  • Jubiläumsfeste
  • Schützenfeste
  • Sportveranstaltungen
  • Volksfeste
  • Vereinsveranstaltungen
  • Märkte und Ähnliches.

Als Veranstalter sind Sie für die Sicherheit der Veranstaltungsbesucher verantwortlich und müssen die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen bei der Durchführung der Veranstaltung beachten. 
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die genauen Anforderungen. Maßgeblich sind beispielsweise folgende Bestimmungen:

  • Bestimmungen des Gaststättenrechts
  • Bestimmungen der VStättVO
  • Jugendschutz
  • Infektionsschutz
  • Brandschutz
  • lebensmittel- und hygienerechtliche Vorschriften
  • Preisaushang

Sie müssen eine für die Veranstaltung verantwortliche Person sowie dessen Stellvertreter benennen. Diese müssen während der gesamten Dauer der Veranstaltung erreichbar und vor Ort sein.

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Wenn der Veranstaltungsort mehr als 200 Personen fassen kann: Bestuhlungsplan mit Flucht- und Rettungswegeplan sowie Angaben zur maximalen Besucherzahl
    Hier gilt folgende Berechnung: Ohne Bestuhlung - 2 Personen pro m² / Mit Bestuhlung - 1 Person pro m²
  • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen oder Angaben verlangen, z.B.
    • die Vorlage eines Mietvertrags für den Ort der Veranstaltung
    • nähere Angaben dazu, wie nicht zumutbare Belästigungen durch Lärm vermieden werden sollen.
    • Sicherheitskonzept usw.

Sie müssen die Gaststättengestattung schriftlich oder per E-Mail an veranstaltungen@riedlingen.de beantragen. Ihr Antrag muss unterschrieben sein.

Sie müssen die erforderlichen Angaben machen und diejenigen Unterlagen vorlegen, die für die Beurteilung Ihres Antrags von Bedeutung sein können.

Hinweis: Der Veranstalter selbst muss den Antrag stellen. Ist der Veranstalter eine juristische Person oder ein nicht rechtsfähiger Verein, muss eine rechtmäßige Vertretung den Antrag stellen.

Die zuständige Stelle kann die Gestattung jederzeit, das heißt auch nachträglich, mit Auflagen versehen.

Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der Stadt Riedlingen eingereicht werden. 

Bei größeren oder jugendgefährdenden Veranstaltungen sollte der Antrag mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung gestellt werden. Unter einer „jugendgefährdenden Veranstaltung“ wird unter anderem eine Abendveranstaltung (nach 0 Uhr) mit Ausschank von hartem Alkohol (Branntwein) und einem Barbereich verstanden. 

Bei Großveranstaltungen ist eine deutlich frührere Kontaktaufnahme notwendig, damit mögliche Sicherheitsfragen auch in einer gemeinsamen Besprechung geklärt werden können. 


Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Riedlingen.

Gestattung:

  • § 1 Landesgaststättengesetz (LGastG) in Verbindung mit § 12 Gaststättengesetz (GastG)
  • Gaststättenverordnung (GastVO): §§ 1 und § 3 GastVO - Zuständigkeit und Verfahren

Baurechtliche Beurteilung:

  • Versammlungsstättenverordnung (VStättVO)

Ihre Veranstaltung geht länger als 4 Tage und Sie benötigen die Gestattung für mehr als vier Tage?
Hierran sind weitergehende Voraussetzungen geknüft. Die entsprechenden Informationen finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Gestattung für mehr als 4 Tage beantragen".

Sie möchten Ihre Veranstaltung in einer städtischen Liegenschaft feiern?

Egal ob Großveranstaltung, Hochzeit, Jubilare, Meetings oder Tagungen. Riedlingen und seine Teilorte bieten Ihnen für jede Veranstaltung die passende Lokalität.
Weitere Informationen finden sie hier

Zuständigkeiten für Veranstaltungen die auf dem Gemeindegebiet Riedlingen stattfinden:

Erteilung der Gestattung: 
Sachgebiet Öffentliche Sicherheit & Ordnung 

Baurechtliche Beurteilung:
Sachgebiet Baurecht

Vermietung von Städtischen Räumlichkeiten:
Sachgebiet Liegenschaften