Gaststättengewerbe – Gestattung bis zu vier Tagen beantragen
Auf dieser Seite finden Sie nährere Informationen, wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung in Riedlingen und den Teilorten planen.
Sie haben Fragen?
Stellen Sie gerne eine Anfrage per E-Mail an veranstaltungen@riedlingen.de - So erreichen Sie alle Sachbearbeiter im Rathaus auf einmal.
Wann benötigen Sie eine Gestattung (Gaststättenrechtliche Erlaubnis):
Eine Gestattung ist grundsätzlich immer dann erforderlich, wenn aus besonderem Anlass
- eine Abgabe von alkoholischen Getränken
- zum Verzehr an Ort und Stelle
- mit Gewinnerzielungsabsicht
- außerhalb einer bestehenden, genehmigten Gaststätte erfolgt.
Eine Gestattung wird in der Regel für die Dauer von maximal 4 Tagen bewilligt.
Keine Gestattung wird hingegen benötigt, wenn lediglich
- alkoholfreie Getränke
- unentgeltliche Kostproben
- zubereitete Speisen oder
- in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht werden.
Baurechtliche Beurteilung von Veranstaltungen:
Eine baurechtliche Beurteilung der Veranstaltung findet grundsätzlich immer statt.
Ab einer möglichen Personenzahl von 200 gilt die Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) und stellt Anforderungen an den Veranstaltungsort.
Findet eine Veranstaltung in einer baulichen Anlage (Gebäude oder umzäunter Bereich) statt, die nicht als Versammlungsstätte genehmigt ist (z. B. landwirtschaftliche / gewerbliche Lagerhalle; Platz der mit Bauzäunen eingezäunt ist) so ist ggf. die Beurteilung im Rahmen einer baurechtlichen Duldung notwendig.
Vorab informieren: Zu den Informationen für "Gaststättengewerbe – Gestattung bis zu vier Tagen beantragen"