Verursacher sind verpflichtet, Straßen und Wege sauber zu halten. Mit Verschmutzungen werden Unfallgefahren geschaffen, was teure Folgen nach sich ziehen kann.
Die Straßenverkehrsordnung verbietet in § 32 Straßen zu beschmutzen. Auch das baden-württembergische Straßengesetz enthält in § 42 die Vorschrift, wer er eine Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, hat die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen. Neben den Beseitigungskosten kann auf Wegeverschmutzer auch noch ein Bußgeld zukommen.
Klar ist, dass landwirtschaftliche Arbeiten zwangsläufig zu Verschmutzungen der Wege führen, vor allem bei regnerischer Witterung. Deshalb bitten wir eindringlich darum, diese Verschmutzungen unverzüglich zu entfernen. Bitte zeigen Sie durch Ihr Mitwirken, dass Sie zum Gelingen eines guten Miteinanders bereit sind.