Veröffentlichung von Einwohnerdaten
Öffentliche Bekanntmachungen Riedlingen
Bekanntgabe von Daten anlässlich von Jubiläen.
Aufgrund von § 34 Abs. 2 des Meldegesetzes übermittelt die Stadtverwaltung an das „MITTEILUNGSBLATT“ und an die hiesige Tageszeitung „SCHWÄBISCHE ZEITUNG“ Namen, akademische Grade, Anschriften sowie Tag und Jahr des Jubiläums der in Riedlingen wohnhaften Alters- und Ehejubilare zum Zwecke der Veröffentlichung.
Im Einzelnen werden im Voraus folgende Jubiläen gemeldet:
1. Feier der goldenen, diamantenen, eisernen, Gnaden- und Kupfernen Hochzeit.
2. Alle Geburtstage ab dem 70. Lebensjahr.
Jubilare, die keine Veröffentlichung ihres Jubiläums wünschen, werden um entsprechende Mitteilung bis spätestens zum 15. des Vormonats an das Bürgermeisteramt, 88499 Riedlingen -Einwohnermeldeamt-, Zwiefalter Straße 2 (Telefonnr. 07371/183-38 oder 39) gebeten.
Bürgerbüro & Standesamt
Bürgerbüro & Standesamt