Infostände auf dem Wochenmarkt
Gemeindemitteilungen / Städtische Mitteilungen Riedlingen
Am Sonntag den 23.02.2025 findet voraussichtlich die Wahl zum Deutschen Bundestag statt.
In Riedlingen darf sechs Wochen vor einer Wahl Wahlwerbung (Infostände / Plakatierung) ohne Sondernutzungserlaubnis betrieben werden (§ 5 Sondernutzungssatzung).
Der Gemeinderat beschloss am 28.02.2011, dass an den Freitagen anlässlich des Wochenmarktes zur Vermeidung einer Ballung Infostandplätze in der Innenstadt verlost werden.
Vor der Bundestagswahl ergeben sich daher folgende Wochenmarkttermine:
17.01.2025; 24.01.2025; 31.01.2025; 07.02.2025; 14.02.2025; 21.02.2025
Die Standorte in der Innenstadt wurden durch die Stadtverwaltung festgelegt und werden durch eine Auslosung den Bewerbern zugewiesen.
Folgende Standorte wurden vorläufig festgelegt:
Anmerkung:
Sondernutzungserlaubnisse, die Gastwirten für Gartenwirtschaften erteilt wurden, können nicht an Parteien oder Wählervereinigungen weitergegeben werden.
Bei Interesse an einem Infostandplatz senden Sie bitte bis spätestens Mittwoch, 8. Januar 2025 um 16.00 Uhr Ihre Bewerbung an die Stadt Riedlingen, Wahlamt, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen oder per E-Mail an wahlamt@riedlingen.de oder per Fax an 07371/183-50. Das notwendige Formular finden Sie unten unter "Downloads".
Die Auslosung der Infostände findet öffentlich am Donnerstag, 9. Januar 2025 um 09:00 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses Riedlingen statt. Das Ergebnis wird am selben Tag auf der Homepage der Stadt Riedlingen und im darauffolgenden Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Sekretariat Öffentliche Sicherheit & Ordnung