In Riedlingen darf sechs Wochen vor einer Wahl Wahlwerbung (Infostände / Plakatierung) ohne Sondernutzungserlaubnis betrieben werden (§ 5 Sondernutzungssatzung). 

Der Gemeinderat beschloss am 28.02.2011, dass an den Freitagen anlässlich des Wochenmarktes zur Vermeidung einer Ballung Infostandplätze in der Innenstadt verlost werden. 

Vor der Bundestagswahl ergeben sich daher folgende Wochenmarkttermine:

17.01.2025; 24.01.2025; 31.01.2025; 07.02.2025; 14.02.2025; 21.02.2025

Die Standorte in der Innenstadt wurden durch die Stadtverwaltung festgelegt und werden durch eine Auslosung den Bewerbern zugewiesen.

Folgende Standorte wurden vorläufig festgelegt:

  1. Marktplatz Höhe Tchibo
  2. Vor Gebäude Marktplatz 9 (Volksbank)
  3. Lange Straße beim Kino Lichtspielhaus
  4. Vor Gebäude Lange Straße 13 (Haus Hieber)
  5. Vor Gebäude Lange Straße 15 (oberhalb Gartenwirtschaft Gaststätte Hirsch)
  6. Vor Gebäude Lange Straße 19 (Wegscheiderhaus)
  7. Weibermarkt vor Gebäude Weibermarkt 7 
  8. Weibermarkt Höhe Haus Nr. 1 (Narrenbrunnen Richtung Donaustraße)
  9. Weibermarkt vor Haus Nr. 6 (ehem. Gasthaus Lamm)
  10. Vor Gebäude Donaustraße 17


Anmerkung: 

Sondernutzungserlaubnisse, die Gastwirten für Gartenwirtschaften erteilt wurden, können nicht an Parteien oder Wählervereinigungen weitergegeben werden.

Bei Interesse an einem Infostandplatz senden Sie bitte bis spätestens Mittwoch, 8. Januar 2025 um 16.00 Uhr Ihre Bewerbung an die Stadt Riedlingen, Wahlamt, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen oder per E-Mail an wahlamt@riedlingen.de oder per Fax an 07371/183-50. Das notwendige Formular finden Sie unten unter "Downloads".

Die Auslosung der Infostände findet öffentlich am Donnerstag, 9. Januar 2025 um 09:00 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses Riedlingen statt. Das Ergebnis wird am selben Tag auf der Homepage der Stadt Riedlingen und im darauffolgenden Mitteilungsblatt veröffentlicht. 

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