Bekanntmachung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2023
Öffentliche Bekanntmachungen
Der Gemeinsame Gutachterausschuss westlicher Landkreis Biberach bei der Stadt Riedlingen hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 für die Städte Riedlingen und Bad Buchau und die Gemeinden Alleshausen, Allmannsweiler, Altheim, Betzenweiler, Dürmentingen, Dürnau, Ertingen, Kanzach, Langenenslingen, Moosburg, Oggelshausen, Seekirch, Tiefenbach, Unlingen und Uttenweiler ermittelt und per Umlaufbeschluss am 21.08.2023 festgelegt.
Jedermann kann Auskunft über die Richtwerte und Einsicht in die Bodenrichtwertkarten erhalten. Aufgrund des Umfangs der verschiedenen Werte ist eine zeichnerische und tabellarische Darstellung in der erforderlichen Größe im Amtsblatt nicht möglich.
Die Bodenrichtwerte sind über die Homepage der Stadt Riedlingen hier abrufbar.
Zudem liegen sie bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses, Marktplatz 1, 88499 Riedlingen, aus.
Ansprüche gegenüber Trägern öffentlicher Belange, den Baugenehmigungs- und Landwirtschaftsbehörden sowie gegenüber sonstigen Behörden können weder aus den Bodenrichtwerten, noch aus den sie beschreibenden Attributen, abgeleitet werden.
Auf die gesetzlichen Grundlagen gemäß BauGB, GuAVO, ImmoWertV 2021 und LGrStG wird verwiesen.
Riedlingen, den 06.09.2023
gez. Markus Blum
Vorsitzender