Wahlschein beantragen

Alternativbezeichnung: Briefwahl beantragen

Sie wollen in einem anderen Wahllokal wählen als in dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht?
Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben?

Dafür benötigen Sie einen Wahlschein.

Menschen mit Behinderungen, die nicht das vorgesehene, sondern ein barrierefreies Wahllokal nutzen möchten, müssen ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

Tipp: Ob es in Ihrem Wohngebiet ein barrierefreies Wahllokal gibt, können Sie bei Ihrer Wohnortgemeinde erfahren.

Vorab informieren: Zu den Informationen für "Wahlschein beantragen"

Ergänzende Information zum Online Prozess

ausfüllbar

Kontakt

Sie

  • sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und
  • im Wählerverzeichnis eingetragen.

Hinweis: Die Gemeinde schickt Ihnen die Wahlbenachrichtigung spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zu. Ging sie Ihnen nicht rechtzeitig zu, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Gemeinde.

wenn möglich: die Wahlbenachrichtigung

Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine, nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung, neben dern herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung). Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage www.riedlingen.de an. Beim Aufruf des Links Wahlscheinantrag erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet an eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können sie auch formlos per E-Mail an rgruenacher@riedlingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen , Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Ralph Grünacher, Tel. 07371 183-1241, rgruenacher@riedlingen.de


Sie können den Wahlschein bis spätestens zum zweiten Tag vor der Bundestagwahl (Freitag), 15 Uhr, bei den übrigen Wahlen (Freitag) 18 Uhr, beantragen. Später eingehende Anträge kann die zuständige Stelle nicht mehr bearbeiten.

Hinweis: In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen.

Bei postalischer Übersendung des Wahlscheinantrags an die Gemeinde fällt das entsprechende Briefporto an.

je nach Art der Wahl, für die Sie einen Wahlschein beantragen:

Europawahlordnung

  • § 26 Absatz 1 Europawahlordnung (EuWO)

Bundeswahlordnung

  • § 27 Absatz 1 Bundeswahlordnung (BWO)

Landeswahlordnung

  • § 19 Absatz 1 Landeswahlordnung (LWO)

Kommunalwahlordnung

  • § 10 Absatz 1 Kommunalwahlordnung (KomWO)

17.01.2025 Innenministerium Baden-Württemberg