Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen

Alternativbezeichnung: Plakatierungserlaubnis

Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.

Straßen sind in der Regel der Öffentlichkeit gewidmet, dem Gemeingebrauch. Das Anbringen von Plakaten ist die Nutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus. Es liegt eine Sondernutzung vor.

Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, braucht in der Regel eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).

Vorab informieren: Zu den Informationen für "Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen"

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken


Kontakt

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • ggf. Entwurf des Werbeplakats

Für das Anbringen von Plakaten brauchen Sie die Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis). Sie müssen die Sondernutzungserlaubnis schriftlich / per E-Mail bei der zuständigen Behörde beantragen. Bitte verwenden Sie das entsprechende Antragsformular.

Sie dürfen die Plakate erst anbringen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

Anträge müssen mindestens 7 Tage vor der beantragten Sondernutzung vorliegen.

Die Gebühren richten sich nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Riedlingen.

Die in der Sondernutzungserlaubnis enthaltenen Auflagen zum Anbringen der Plakate sind unbedingt zu beachten!

die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in deren Bereich die betroffene Straße liegt