Gaststättengewerbe – Gestattung für mehr als vier Tage beantragen
Wenn Sie aus besonderem Anlass vorübergehend ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe ausüben wollen, kann Ihnen die zuständige Behörde dies gestatten, und zwar
- unter erleichterten Voraussetzungen,
- auf Widerruf.
Hinweis: Weder eine Gestattung noch eine Gaststättenerlaubnis benötigen Sie für die bloße Abgabe von
- alkoholfreien Getränken,
- unentgeltlichen Kostproben,
- bereits zubereiteten Speisen,
- in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb: Abgabe von Getränken und zubereiteten Speisen an Hausgäste.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Veranstaltung die länger als 4 Tage andauert die Gaststättenbehörde und nicht die Gemeinde für die Erteilung der Gestattung zuständig ist.
Vorab informieren: Zu den Informationen für "Gaststättengewerbe – Gestattung für mehr als vier Tage beantragen"