Für Parteien: Infostand auf dem Wochenmarkt beantragen
Am Sonntag den 23.02.2025 findet voraussichtlich die Wahl zum Deutschen Bundestag statt.
In Riedlingen darf sechs Wochen vor einer Wahl Wahlwerbung (Infostände / Plakatierung) ohne Sondernutzungserlaubnis betrieben werden (§ 5 Sondernutzungssatzung).
Der Gemeinderat beschloss am 28.02.2011, dass an den Freitagen anlässlich des Wochenmarktes zur Vermeidung einer Ballung Infostandplätze in der Innenstadt verlost werden.
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