Erlaubnis zum Böllerschießen beantragen

Wer mit einem Böller oder Vorderlader im Sinne von § 1 Abs. 4 Polizeiverordnung Riedlingen außerhalb genehmigter Schießstätten schießen möchte, bedarf der Erlaubnis der Ortspolizeibehörde.

Vorab informieren: Zu den Informationen für "Erlaubnis zum Böllerschießen beantragen"

Ergänzende Information zum Online Prozess

ausfüllbar
barrierefrei

  • gültige sprengstoffrechtliche Erlaubnis für jeden teilnehmenden Schützen
  • gültige Prüfbescheinigung des Beschussamtes für jedes eingesetzte Böllergerät
  • maßstabsgerechter Übersichtsplan mit eingezeichneten Sicherheitsbereichen
  • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung des Vereins und der Schützen

Die Erlaubnis zum Böllerschießen ist auf dem entsprechenden ausfüllbaren PDF-Formular mindestens zwei Wochen vor dem Ereignis bei der Ortspolizeibehörde einzureichen.

Einreichung des Antrags auf Erlaubnis zum Böllerschießen muss zwei Wochen vor dem Ereignis bei der Ortspolizeibehörde erfolgen.

Stadt Riedlingen, Ortspolizeibehörde