Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen

Werden pflanzliche Abfälle außerhalb von Abfallbeseitungsanlagen entsorgt (verbrannt) muss dies der zuständigen Gemeinde angezeigt werden. Der genaue Abbrennort ist entsprechend anzugeben.

Vorab informieren: Zu den Informationen für "Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen"

Ergänzende Information zum Online Prozess

ausfüllbar

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken


Es gilt die Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen.