Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit anmelden
Sind Sie beide deutsche Staatsangehörige und heiraten zum ersten Mal?
Dann müssen Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin die beabsichtigte Eheschließung anmelden.
Bürgerbüro & Standesamt
Bürgerbüro & Standesamt
Die Eheschließenden
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel die Einbürgerungsurkunde.
Hinweis: Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung.
Hinweise werden nur auf Verlangen aufgenommen.
Trauungen in Riedlingen
Vor, während und nach einer Heirat sind viele Formalitäten zu erledigen. Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich. Setzen Sie sich frühzeitig mit dem Standesamt in Verbindung, damit alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig beschafft und der Hochzeitstermin für Sie reserviert werden kann. Die Stadt Riedlingen bietet auch Samstagstrauungen an.
Für Sie und Ihre Hochzeitsgesellschaft bietet die Stadt Riedlingen folgende Trauzimmer an
Wir bitten Sie zudem, sich im Vorfeld immer zuerst mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen (Tel. 07371 183-38, E-Mail: standesamt@riedlingen.de)
Bei Anmietung des Kapuzinerklosters setzen Sie sich bitte mit Herrn Augustin (Tel. 07371 183-40, E-Mail: aaugustin@riedlingen.de) in Verbindung.
Trauungen im Hängegarten Neufra und im / beim Schloss Zwiefaltendorf sind direkt mit dem jeweiligen Betreiber abzuklären.
Samstagstrauungen
Auch in den Jahren 2024/2025 bieten wir Ihnen wieder Samstagstrauungen an. Ausgenommen sind Samstage an denen Feiertage, sowie besondere Veranstaltungen in Riedlingen stattfinden (z.B. Flohmarkt).
Trauungen sind an den Trausamstagen jeweils um 11.00 Uhr, 12.00 Uhr oder 13.00 Uhr möglich.
Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Eheschließung nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts stattfindet.
Für Trauungen außerhalb der Dienstzeit des Standesamtes sind 130.- € zusätzlich zu entrichten.
An Kosten für das Kapuzinerkloster fallen je nach Nutzung folgende Kosten an: Refektorium 150 €/Tag, Medien (Leinwand, Beamer….) 50 €/Tag, Kreuzgang 50 €/Tag, Teeküche 30 €/Tag, Betriebskostenpauschale 20 €/Tag und Endreinigungspauschale 50 € einmalig.
hängt vom Einzelfall ab
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
25.06.2024 Innenministerium Baden-Württemberg
Das Standesamt der Gemeinde, in deren Bezirk das Paar oder einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Aufgabe des Standesamtes ist es, nach dem Personenstandsgesetz Eheschließungen, Sterbefälle und Geburten zu beurkunden. Zu den weiteren Aufgaben gehören die Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen, die Beglaubigung und die Entgegennahme namensrechtlicher Erklärungen und die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen für Deutsche, die im Ausland heiraten wollen. Ferner werden im Standesamt die Kirchenaustritte beurkundet.