Erlaubnis zum Böllerschießen beantragen
Wer mit einem Böller oder Vorderlader im Sinne von § 1 Abs. 4 Polizeiverordnung Riedlingen außerhalb genehmigter Schießstätten schießen möchte, bedarf der Erlaubnis der Ortspolizeibehörde.
Vorab informieren: Zu den Informationen für "Erlaubnis zum Böllerschießen beantragen"
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