Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit anmelden

Sind Sie beide deutsche Staatsangehörige und heiraten zum ersten Mal?

Dann müssen Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin die beabsichtigte Eheschließung anmelden.

Die Eheschließenden

  • müssen volljährig sein,
  • müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht schon in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und
  • dürfen nicht in gerader Linie (z.B. Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei Geburt im Ausland: Geburtsurkunde
  • bei Geburt im Inland: beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisteil oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch mit Hinweisteil
  • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde: Sie darf nicht älter als vier Wochen sein.
    Sie ist nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige.
    In manchen Gemeinden kann das Standesamt die erweiterte Meldebescheinigung für Sie ausdrucken.
    Eine einfache Meldebescheinigung genügt nicht.

Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, zum Beispiel die Einbürgerungsurkunde.

Hinweis: Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen wie etwa durch Adoption oder Namensänderung.
Hinweise werden nur auf Verlangen aufgenommen.

Trauungen in Riedlingen

Vor, während und nach einer Heirat sind viele Formalitäten zu erledigen. Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich. Setzen Sie sich frühzeitig mit dem Standesamt in Verbindung, damit alle notwendigen Unterlagen rechtzeitig beschafft und der Hochzeitstermin für Sie reserviert werden kann. Die Stadt Riedlingen bietet auch Samstagstrauungen an.
 
Für Sie und Ihre Hochzeitsgesellschaft bietet die Stadt Riedlingen folgende Trauzimmer an

  • kleiner Sitzungssaal im Rathaus Riedlingen mit ca. 25 Sitzplätzen
  • Kapuzinerkloster mit Refektorium oder im Kreuzgang
  • Trauung im Freien in den Hängegärten in Neufra
  • im Foyer der Donauhalle Neufra
  • im Freien beim Schloss Zwiefaltendorf oder im Schloss Zwiefaltendorf.
  • in den jeweiligen Ortsverwaltungen Daugendorf, Grüningen, Neufra, Pflummern, Zell-Bechingen und im  Schloss Zwiefaltendorf

Wir bitten Sie zudem, sich im Vorfeld immer zuerst mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen (Tel. 07371 183-38, E-Mail: standesamt@riedlingen.de)

Bei Anmietung des Kapuzinerklosters setzen Sie sich bitte mit Herrn Augustin (Tel. 07371 183-40, E-Mail: aaugustin@riedlingen.de) in Verbindung.

Trauungen im Hängegarten Neufra und im / beim Schloss Zwiefaltendorf sind direkt mit dem jeweiligen Betreiber abzuklären.

 

Samstagstrauungen
Auch in den Jahren 2024/2025 bieten wir Ihnen wieder Samstagstrauungen an. Ausgenommen sind Samstage an denen Feiertage, sowie besondere Veranstaltungen in Riedlingen stattfinden (z.B. Flohmarkt).

Trauungen sind an den Trausamstagen jeweils um 11.00 Uhr, 12.00 Uhr oder 13.00 Uhr möglich.

 

  • Prüfung der Ehefähigkeit: EUR 65,00; wenn ausländisches Recht zu beachten ist (unabhängig von der Staatsangehörigkeit): EUR 110,00; wenn ausländisches Recht zu beachten ist und ein Befreiungsverfahren durchzuführen ist: EUR 130,00
  • Durchführung und Beurkundung der Eheschließung: EUR 45,00
  • standesamtliche Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten: EUR 110,00
  • standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben: EUR 45,00

Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Eheschließung nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts stattfindet.

Für Trauungen außerhalb der Dienstzeit des Standesamtes sind 130.- € zusätzlich zu entrichten.
An Kosten für das Kapuzinerkloster fallen je nach Nutzung folgende Kosten an: Refektorium 150 €/Tag, Medien (Leinwand, Beamer….) 50 €/Tag, Kreuzgang 50 €/Tag, Teeküche 30 €/Tag, Betriebskostenpauschale 20 €/Tag und Endreinigungspauschale 50 € einmalig.

hängt vom Einzelfall ab

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

25.06.2024 Innenministerium Baden-Württemberg

Das Standesamt der Gemeinde, in deren Bezirk das Paar oder einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Aufgabe des Standesamtes ist es, nach dem Personenstandsgesetz Eheschließungen, Sterbefälle und Geburten zu beurkunden. Zu den weiteren Aufgaben gehören die Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen, die Beglaubigung und die Entgegennahme namensrechtlicher Erklärungen und die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen für Deutsche, die im Ausland heiraten wollen. Ferner werden im Standesamt die Kirchenaustritte beurkundet.

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