Bestattungshandlungen von der Auswahl des RuheBiotops bis zur Beisetzung sind nur von eineinhalb Stunden nach Sonnenaufgang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenuntergang, jedoch nur während der bekannt gegebenen Öffnungszeiten des RuheForsts von 8:00 bis 20:00 Uhr, möglich. An Sonn- und Feiertagen sind Beisetzungen untersagt.
Bestattungshandlungen von der Auswahl des RuheBiotops bis zur Beisetzung sind nur von eineinhalb Stunden nach Sonnenaufgang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenuntergang, jedoch nur während der bekannt gegebenen Öffnungszeiten des RuheForsts von 8:00 bis 20:00 Uhr, möglich. An Sonn- und Feiertagen sind Beisetzungen untersagt.