Dienstleistungen
Die Verfahrensbeschreibungen beschreiben eine Vielzahl von kommunalen und staatlichen Verwaltungsdienstleistungen und Vorgängen. Insbesondere erhalten Sie Informationen zu den erforderlichen Unterlagen die zu einer bestimmen Verwaltungsdienstleistung notwendig sind (z.B. Beantragung eines Reisepasses), zu Voraussetzungen, den zuständigen Stellen oder den Verfahrensabläufen, etc. Über die A-Z-Liste können Sie eine Vorauswahl nach den Anfangsbuchstaben des von Ihnen gesuchten Verfahrenstyps treffen.
Haltung eines Kampfhundes - Erlaubnis beantragen
Für die Haltung eines Kampfhundes, der älter als sechs Monate ist, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Kampfhunde sind Hunde, bei denen von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist. Bei Hunden der Rassen und Gruppen "American Staffordshire Terrier", "Bullterrier" und "Pit Bull Terrier" sowie deren Kreuzungen untereinander wird die Kampfhundeeigenschaft vermutet. Diese Einordnung richtet sich nach der Kampfhundeverordnung.
Hunde anderer Rassen gelten erst dann als Kampfhunde, wenn die Kampfhundeeigenschaft durch die Ortspolizeibehörde festgestellt wurde.
Hinweis: Die Kampfhundeverordnung soll die Bevölkerung vor den Gefahren schützen, die von Kampfhunden ausgehen können. Deshalb ist die Haltung von Kampfhunden nur mit behördlicher Erlaubnis zulässig. Die Voraussetzungen für eine solche Erlaubnis sind sehr streng. In den wenigsten Fällen werden sie vorliegen.
Achtung: Wird Ihnen die Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes erteilt, müssen Sie diese Erlaubnis oder eine beglaubigte Kopie der Erlaubnis immer dabei haben.
Zuständige Stelle
die Ortspolizeibehörde
Ortspolizeibehörde ist die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk Sie wohnen oder sich überwiegend aufhalten
Persönlicher Kontakt
Hochbauamt
Hochbauvorhaben und Gebäudeunterhaltung, Unterhaltung von Spielplätzen
Geschäftsstelle Gemeinderat
Geschäftsstelle Gemeinderat, Kommunalrecht, Erlaubnisse zum Böllerschießen, Homepage, Fachliteratur, Mobilfunk
Leiter Steuer- und Liegenschaftsamt
Leitung Steuer- und Liegenschafstamt, Grundbucheinsichtsstelle
Steuer- und Liegenschaftsamt
Abwasser entsorgen, Erdbestattung - Beerdigung beauftragen, Feuerbestattung, Grundsteuer, Grundstücksanschluss an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtunge - Beiträge zahlen, Hundehaltung: Namensänderung mitteilen, Befreiung beantragen, Hund anmelden, Hund abmelden, Wasseranschluss melden.
Finanzverwaltung
Allgemeine Finanzverwaltung, Zuschüsse
Vorzimmer Hauptamtsleitung, Geschäftsstelle Gemeinderat, Kindergartengebühren, Beschaffungen, Versicherungswesen, Schulen
Hochbauamt
Konzeption, Planung und Ausschreibung sowie Bauleitung und Abrechnung von Hochbauprojekten
Planung, Ausschreibung, Vergabe und fachtechnische und rechnerische Feststellung von Bauleistungen
Abschluss und Abwicklung von Ingenieurverträgen sowie Wahrnehmung der Bauherrenfunktion
Zentrale
Baurechtsamt
Sekretariat Baurechtsamt
Bauleitplanung
Gaststättenwesen, Ordnungsamt, Standesbeamtin
Einwohnermelde- und Standesamt, Gewerbeamt
Standesamt, Beurkundung von Geburten, Eheschließungen u. Sterbefällen, Anmeldung zur Eheschließung, Namensführung, Personenstandsurkunden, Familienbuchabschriften, Kirchenaustritte, Meldewesen, Pässe, Ausweise, Führungszeugnisse, Fundsachen, Gewerbeamt
Vorzimmer Haupt- und Ordnungsamt
Vorzimmer Haupt- und Ordnungsamt, Verwarnungsgelder bei Halt- und Parkverstößen
Brand- & Bevölkerungsschutz
Sachbearbeitung Feuerwehrwesen, Bevölkerungsschutz, Leiter der Feuerwehr (Stadtbrandmeister)
Baurechtsamt
Baugenehmigungen, Kenntnisgabeverfahren
Einwohnermelde- und Standesamt
Einwohnermelde- und Standesamt, Meldewesen, Pässe, Ausweise, Führungszeugnisse, Fundsachen
Haupt- und Personalamt
Personalangelegenheiten
Leitung Stabsstelle Bürgermeisteramt
- Wirtschaftsförderung und Öffentlichkeitsarbeit -
Wirtschaftsförderung, Öffentlichkeitsarbeit
Wohnungsverwaltung, Vermietungen, Sportplatzbelegungen
Stellv. Kämmerin
Allgemeine Finanzverwaltung
Steuer- und Liegenschaftsamt
Vorzimmer Liegenschaftsamt, Pachtangelegenheiten (Kleingärten, landw. Grundstücke, Jagdpacht), Grundstücksangelegenheiten
Hauptamt
Vorzimmer Ordnungsamt, Märkte
Leiterin Ordnungsamt
Leitung Ordnungsamt
Leiter Finanzabteilung
Aufstellung und Vollzug Haushaltspläne Stadt, Hospitalpflege, Wasserwerk und Abwasserwerk, Jahresabschlüsse, Kredite
Leiter Hauptamt
Personalwesen, Ausbildung, Kindergärten, Schulen, Städtepartnerschaften
Bauverständiger, Baurecht, Baugenehmigungen, Denkmalschutz, Statik
Stadtbaumeister
Leiter Stadtbauamt, Stadtplanung, Bauleitplanung, örtliche Entwicklungskonzepte und Bauvorschriften, Hochbauvorhaben, Gutachterausschuss
Ordnungsamt
Straßenverkehrsrecht, Straßenrecht, Sichtfreiheit von Straßen, ÖPNV, Schülerbeförderung
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes
Sie müssen einen Bedarf nachweisen, der durch Hunde ohne Kampfhundeeigenschaft nicht angemessen erfüllt werden kann. - Zuverlässigkeit
An der Zuverlässigkeit kann es beispielsweise fehlen, wenn Sie- wegen bestimmter Delikte vorbestraft sind oder
- sich wiederholt ordnungswidrig verhalten haben,
- alkohol- oder drogenabhängig sind oder
- wegen körperlicher Umstände das Tier nicht führen können.
- Sachkunde
Von dem Hund darf durch Haltung und Führung keine Gefahr für Menschen oder Tiere ausgehen. Sie müssen daher über die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. - Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz müssen ausgeschlossen sein.
Es dürfen keine erkennbaren Gefahren durch die Haltung des Hundes entstehen. - Der Hund muss eine unveränderliche und lesbare Kennzeichnung haben. Dadurch muss der Halter oder die Halterin ermittelt und der Hund unverwechselbar identifiziert werden können.
- Besondere Haftpflichtversicherung
Hinweis: Es kann noch andere Vorschriften und Satzungen der Stadt oder Gemeinde geben, die Ihnen eine Erlaubnis versagen können.
Verfahrensablauf
Sie können die Erlaubnis formlos bei der zuständigen Ortspolizeibehörde beantragen. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Ihre Personalien
- die Identität des Hundes, besonders Angaben zur Rasse oder Kreuzung
- Geschlecht
- Fellfarbe
- Geburtsdatum oder Alter
- Kennzeichnung des Hundes
Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Ortspolizeibehörde ein. Die Gemeinde- oder Stadtverwaltung prüft die Unterlagen. Anschließend teilt sie Ihnen mit, ob die Voraussetzungen zur Erteilung der Erlaubnis erfüllt wurden. Sie erhalten dann eine schriftliche Bescheinigung über die Erlaubnis.
Fristen
Antrag zum frühstmöglichen Zeitpunkt
Erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis
- Sachkundebescheinigung für Kampfhundehalter (nach bestandener Sachkundeprüfung)
- Nachweis über Ihr berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes
Hinweis: Die einzelnen Gemeinde- und Stadtverwaltungen entscheiden nach ihrem Ermessen darüber, wie der Nachweis zu führen ist und ob er erbracht wurde. - Nachweis der besonderen Haftpflichtversicherung
Hinweis: Erkundigen Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle, ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.
Bearbeitungsdauer
je nach Gemeinde unterschiedlich
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
- §§ 3 und 4 der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg über das Halten von gefährlichen Hunden vom 03. August 2000 (GBl. 2000, S. 574)
- Gefährliche Hunde nach der Kampfhundeverordnung
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 17.07.2017 freigegeben.