Das Bundesverwaltungsamt erhält von den Studierendenwerken Daten über vergebene Darlehen, um die Rückzahlung abzuwickeln. Etwa viereinhalb Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer Ihres zuerst geförderten Ausbildungsabschnitts erhalten Sie per Post
- einen Feststellungsbescheid, in dem die Höhe der Darlehensschuld und die Förderungshöchstdauer festgestellt wird, und
- einen Rückzahlungsbescheid, der den Rückzahlungszeitpunkt und die Höhe der Raten bestimmt.
Die im Bescheid festgesetzten monatlichen Raten von 105 Euro zahlen Sie normalerweise per Lastschriftverfahren. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich in Vierteljahresraten in Höhe von 315 Euro jeweils zum Quartalsende.
Die Ermächtigung zum Lastschrifteinzug können Sie beim Bundesverwaltungsamt online erteilen. Sie können die Raten auch per Dauerauftrag überweisen.
Hinweis: Ihre Ausbildung können Sie überdurchschnittlich gut oder besonders schnell abgeschlossen haben. Dann wird Ihnen auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil des Darlehens erlassen werden. Diese leistungs- oder studiendauerabhängigen Teilerlasse sind nur noch bei Abschlüssen bis zum 31. Dezember 2012 möglich.
Wenn Ihre finanzielle Situation die fristgerechte Rückzahlung erschwert, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, das Darlehen nicht zurückzahlen zu müssen.
Wenn Sie das BAföG vorzeitig vollständig oder teilweise zurückzahlen, erhalten Sie einen Nachlass. Der Nachlass richtet sich nach der Höhe der jeweils noch nicht fällig gewordenen Darlehens(rest)schuld. Im Rückzahlungsbescheid erhalten Sie ein Angebot auf vorzeitige Rückzahlung. Eine vorzeitige Rückzahlung noch nicht fälliger Darlehensbeträge ist auch später jederzeit möglich.